💡 Jegliche Änderungen an den Einstellungen der 10-Jahresfrist sowie an den hinterlegten Ausbildungen sollten vorab mit dem zuständigen Arbeitsschutzberater abgestimmt werden.
AsiX unterstützt Sie bei der technischen Abbildung der Anforderungen.
Die fachliche und rechtliche Beurteilung, welche Fristen und Ausbildungen für Ihre Qualifikationen relevant sind, sollte in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitschutzberater erfolgen.
Laut SRA 59/2025 muss bei bestimmte Ausbildungen bzw. Qualifikationen, bei denen innerhalb eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren keine gültige Weiterbildung absolviert wurde, erneut eine Grundausbildung absolviert werden.
Damit diese Vorgabe in AsiX berücksichtigt werden kann, lässt sich die 10-Jahresfrist direkt in den Einstellungen einer Qualifikation aktivieren.
Öffnen Sie die gewünschte Qualifikation und wechseln Sie in den Bereich „Einstellungen“.

Dort stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Ja. Nicht zwangsläufig alle Ausbildungen, die Bestandteil einer Qualifikation sind, müssen von der 10-Jahresfrist betroffen sein.
Über die Einstellung „Von 10-Jahres-Frist ausgenommene Ausbildungen“ können Sie einzelne Ausbildungen auswählen, die bei der Berechnung der 10-Jahresfrist nicht berücksichtigt werden sollen.
Damit kann die Berechnung in AsiX entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Qualifikation angepasst werden.
Die Einstellungen befinden sich direkt in der jeweiligen Qualifikation unter „Einstellungen“:
Berechnungszeitraum Art → 10-Jahres-Frist aktiv → Von 10-Jahres-Frist ausgenommene Ausbildungen
Hinweis: Die konkreten Einstellungen sollten entsprechend den für die jeweilige Qualifikation geltenden rechtlichen Anforderungen vorgenommen werden.

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